energieausweis

Energieausweis bzw. Energiepass - Was ist das?


Vielen von uns ist der Kraftstoffverbrauch ihres Autos bekannt und achten darauf, dass beispielsweise der neue Herd oder Kühlschrank die Effizienzklasse A oder besser erfüllt. Jedoch ist der Energieverbrauch des eigenen Hauses oft unbekannt. Dies ist erstaunlich, denn in Deutschland wird rund ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für die Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Hier bringt der Energieausweis (auch Energiepass genannt) Klarheit: Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die gesamte Bau- und Anlagentechnik eines Gebäudes.


Auf dem Energieausweis kann, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, anhand einer Farbskala die Energieeffizienz des Gebäudes abgelesen werden. Befindet sich der ausgewiesene Kennwert im roten Bereich benötigt das Gebäude viel Energie, liegt der Kennwert jedoch im Grünen Bereich ist der Energieverbrauch gering. Weiterhin enthält der Energieausweis konkrete Vorschläge zur Modernisierung.


In Zukunft wird die Energieeffizienz von Wohngebäuden und anders genutzten Gebäuden auf dem Immobilienmarkt eine immer größere Rolle spielen. Hierbei sorgt der Energieausweis für mehr Transparenz und ermöglicht Käufern und Mietern den einfachen Vergleich des bewerteten Gebäudes mit anderen im Bestand.


Preise für Energieausweise

Der neue Energieausweis seit dem 1. Mai 2014


Seit dem 1. Mai 2014 müssen mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Energieausweise jetzt zusätzlich eine Energieeffizienzklasse mit einer Skala von "A+" bis "H" ausweisen. Dabei wurde die Bandbreite für die ausgewiesenen Energiekennwerte stark verkürzt und reicht jetzt nur noch bis 250 kWh/(m²a), anstatt wie früher bis 400 kWh/(m²a). Infolge dessen wird die Energieeffizienz von Gebäuden auf der Skala von Grün bis Rot nun strenger bewertet als vorher. Außerdem müssen seit dem 01.05.2014 alle neuen Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und mit einer Registriernummer versehen sein. Die Registrierung erfolgt durch den Ausweisaussteller. Die neuen Energieausweise sind nur mit Registriernummer gültig.


Preise für Energieausweise


Energieausweis-Pflicht für Gebäude seit 2009


Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude in Deutschland, mit Ausnahme denkmalgeschützter Gebäude, die Pflicht für Energieausweise. Somit müssen Hauseigentümer bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie den Energiepass potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen.


Es besteht also nur beim Verkauf oder Mieterwechsel ein Zwang zur Ausstellung des Energieausweises. Häufig ist es jedoch sinnvoll sich einen Energieausweis auf freiwilliger Basis erstellen zu lassen, zum Beispiel dann wenn Sie eine energetische Modernisierung Ihres Gebäudes planen.


Arten von Energieausweisen


Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zwischen dem Bedarfsorientierter Energieausweis (Energiebedarfsausweis) oder dem Verbrauchsorientierter Energieausweis (Energieverbrauchsausweis) für Wohngebäuden unterschieden:


Beim Energiebedarfsausweis legt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand der Gebäudehülle (z.B. Wände, Dach, Kellerdecke, Fenster, Türen) und die Heizungsanlage zugrunde. Auf Basis der analysierten Gebäudedaten wird daraufhin der Energiebedarf bei durchschnittlicher Nutzung für das Gebäude berechnet.


Der Energieverbrauchsausweis wird dagegen nur auf Grundlage des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre ausgestellt. Dabei bleiben die Qualität der Gebäudehülle und der Heizungsanlage gänzlich unberücksichtigt. Deshalb hängt das Ergebnis entscheidend vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner ab. So verbraucht derjenige, der beispielsweise häufig zu Hause ist, zwangsläufig mehr Energie als Menschen die sich tagsüber selten im Haus aufhalten. Der Verbrauchsausweis hat somit wenig Aussagekraft in Hinsicht der tatsächlichen energetischen Qualität eines Gebäudes.


Welcher der beiden Energieausweise ist zulässig?


Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, benötigen den Energiebedarfsausweis. Ausnahmen bestehen wenn das Gebäude mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In solchen Fällen ist auch das Ausstellen eines Energieverbrauchsausweises gestattet.


Ansonsten besteht für alle anderen Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Für Neubauten ist jedoch bereits seit 2002 zwingend der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.


Qualitätsunterschiede beim Energieausweis


Da die Aussagekraft des Energieausweises insbesondere von der Vorgehensweise des Ausstellers bei der Datenerfassung sowie der Art des ausgestellten Ausweises abhängt, bestehen beim Energieausweis somit zum Teil bedeutende Qualitätsunterschiede.


Entscheidende Kriterien für die Qualität bestehen vor allem in:

  • Grundlage des Erstellens des Energiepasses auf Basis des Energiebedarfs oder -verbrauchs
  • Hat eine Besichtigung des Gebäudes durch den Fachmann stattgefunden?
  • Je genauer die Datenerfassung, desto höher die Qualität und präziser die Einschätzung des energetischen Gebäudezustands.


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